Qigong-Kurse
Anmeldung und Info: Tel. 0511 7697757 oder per E-Mail: kontakt@naturheilpraxis-buttler.de
Kurse im zweiten Halbjahr 2025:
Wöchentliche Kurse:
1. Kurs "Die 15 Ausdrucksformen des Taiji-Qigong", Teil 1 (Fortgeschrittene)
Beginn: Mittwoch, 03.09.2025
2. Kurs "Die 15 Ausdrucksformen des Taiji-Qigong", Teil 1 (Anfänger und Fortgeschrittene)
Beginn: Donnerstag, 04.09.2025
3. Kurs "Die 15 Ausdrucksformen des Taiji-Qigong", Teil 1 (Anfänger und Fortgeschrittene)
Beginn: Donnerstag, 04.09.2025
Die 15 Ausdrucksformen des Taiji-Qigong
Im Zentrum der 15 Ausdrucksformen steht das Taiji-Zeichen, besser bekannt als das Yin-Yang-Symbol. Dieses strebt an, dass alle Kräfte - seien es körperliche, seelische, geistige oder andere in der Natur vorkommende Kräfte - sich gegenseitig ausgleichen und damit Harmonie trotz dauerndem Wandel entsteht.
Die Übungen tragen – wie immer im Qigong – bildhafte Namen, z. B. „Zerteile die Wolken und trage den Mond"“, „Ziehende Wolken“, „Schiebe den Berg“ oder "Der rote Drache spreizt seine Klauen", die es erleichtern, Zugang zu den tieferen Bedeutungen der Übungen zu erhalten.
Wir werden uns mit den ersten 7 Übungen des Zyklus beschäftigen. Sie sind meist leicht zu erlernen und können an jeden Fitnesszustand individuell angepasst werden. Sie hinterlassen ein angenehmes Gefühl von entspannter Ruhe, Wachheit und Klarheit.
Ruheübungen und Informationen über Qigong vervollständigen die Kursabende.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Ein Skript mit ausführlicher Übungsanleitung ist im Kursumfang jedes Kurses enthalten.
Erstattung durch die Krankenkassen:
Die Kursgebühr wird von den gesetzlichen Krankenkassen - je nach Kasse - komplett oder zum Großteil erstattet.
Für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt die Vorgabe, dass 80% des Kurses besucht sein müssen, um eine Erstattung zu erhalten (Bitte erfragen Sie im Zweifel die genauen Modalitäten bei Ihrer Krankenkasse). Da dies im Alltag manchmal schwierig einzuhalten ist, können Sie in den wöchentlichen Kursen von Kurs 1 auf Kurs 2 und umgekehrt ausweichen, da alle Kurse das gleiche Thema haben.
Die AOK gab bis zum 31.03.2025 Gutscheine aus, die Sie vor Beginn des Kurses bei mir abgeben konnten und die von einer Zahlung befreiten. Diese Regelung ist jetzt ausgelaufen. Bis zum 31.03.25 ausgestellte Gutscheine können aber noch bis Ende des Jahres in Anspruch genommen werden. Danach ist das Procedere das Gleiche wie bei den anderen Krankenkassen (Angaben ohne Gewähr, bitte erkundigen Sie sich bei der AOK). Auch bei den Gutscheinen gilt aber, dass Sie 80% des Kurses besucht haben müssen. Bei geringerer Teilnahme gibt die AOK vor, dass ich Ihnen die Kursgebühr privat in Rechnung zu stellen habe.
Private Krankenversicherungen unterstützen leider keine Qigong-Kurse. Ich habe allerdings schon von Kulanzregelungen gehört. Auch hier ist eine Nachfrage bei der Versicherung sicher hilfreich.